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Forschungsförderung

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FQS geförderte Forschungsprojekte unterliegen bestimmten Kriterien.

  • Innovationscharakter der Projektidee
  • Wirtschaftliche Relevanz für KMU, insbesondere für KMU
  • Wissenschaftlich-technischer Ansatz
  • Lösungsweg und Qualifikation der Forschungseinrichtungen
  • Umsetzbarkeit und Transfer der Ergebnisse

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt die Förderung der FQS-Forschungsprojekte sicher – und zwar über die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF), zu deren Mitgliedern die FQS zählt.

Die Begutachtung eines Forschungsvorhabens erfolgt nach Vorlage und Befürwortung einer Projektskizze (ein bis vier Seiten) in zwei Phasen:

  • Phase 1: Prüfung des Projektvorhabens durch den FQS Forschungsbeirat
  • Phase 2: Begutachtung des weitergeleiteten Projektantrags von einer geeigneten AiF-Gutachtergruppe

Einzelheiten zur Beantragung einer Projektfinanzierung finden Sie in den Guidelines zur Antragstellung.